Entsprechenserklärung 2024

Erklärung nach § 161 AktG zur Beachtung des Deutschen Corporate Governance Kodex („DCGK“) in der Fassung des DCGK vom 28. April 2022.

Die letzte Entsprechenserklärung wurde am 06. Dezember 2023 auf Basis des DCGK vom 28. April 2022 abgegeben. Vorstand und Aufsichtsrat der ecotel communication ag erklären, dass seit diesem Zeitpunkt den Empfehlungen des aktuellen DCGK mit folgenden Ausnahmen entsprochen wurde und zukünftig entsprochen wird:

Empfehlung A.1

Vorstand und Aufsichtsrat der ecotel communication ag erklären eine Abweichung von der Empfehlung A.1 insoweit, als die mit dem DCGK 2022 neu eingeführte Empfehlung A.1 noch nicht umfassend umgesetzt wurde. ecotel bezieht in ihre geschäftlichen Entscheidungen seit jeher auch ökologische und soziale Belange mit ein, dies allerdings bislang ohne systematische Grundlage und weitgehend undokumentiert. ecotel wird ökologische und soziale Zwecke spätestens ab dem Geschäftsjahr 2025 im Rahmen der ESG-Unternehmensstrategie verankern und diese neben den langfristigen wirtschaftlichen Zielen angemessen berücksichtigen. Die Unternehmensplanung soll dann auch entsprechende nachhaltigkeitsbezogene Ziele umfassen. Aus Sicht von ecotel hat die Erarbeitung angemessener nachhaltigkeitsbezogener Ziele in der Unternehmensstrategie und -planung Vorrang gegenüber kurzfristigen Festlegungen. ecotel beschäftigt sich aber bereits intensiv mit der Implementierung von Nachhaltigkeitsaspekten und wird im Übrigen ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nachkommen.

Empfehlung B.1

Der Aufsichtsrat achtet bei Besetzung vakanter Vorstandspositionen hauptsächlich auf die persönliche Eignung, fachliche Qualifikation, Führungspersönlichkeit, berufliche Erfahrung sowie die bisherigen Leistungen und sonstigen Erfahrungen des jeweiligen Kandidaten bzw. der jeweiligen Kandidatin. Aspekte der Vielfalt (Diversität) werden bei der Auswahl von Mitgliedern des Vorstands zwar mitberücksichtigt, sind aber nicht das entscheidende Kriterium.

Empfehlung C.7

Nach der Empfehlung unter C.7 Satz 1 soll mehr als die Hälfte der Mitglieder der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand sein. Zwei Mitglieder des Aufsichtsrats sind länger als 12 Jahre als Aufsichtsrat bestellt und erfüllen daher nicht die Voraussetzung der Empfehlung C.7. Mit der Wahl von Herrn Peter Zils, vormaliger Vorstandsvorsitzender der Gesellschaft, in den Aufsichtsrat im Rahmen der Hauptversammlung am 21. April 2023 ist ein weiteres Mitglied des Aufsichtsrats seither als abhängig im Sinne der Empfehlung C.7 des DCGK anzusehen. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats ist der Anteil von drei unabhängigen Mitgliedern ausreichend, um eine hinreichend unabhängige Überwachung und Beratung durch den Aufsichtsrat zu gewährleisten.

Empfehlung C.10

Herr Dr. Thorsten Reinhard ist der Vorsitzende des Personalausschusses, der mit der Vorstandsvergütung befasst ist. Er ist Gesellschafter der Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer (Noerr), die in geschäftlicher Beziehung zu der Gesellschaft steht. Zudem gehört Herr Dr. Reinhard dem Aufsichtsrat bereits seit mehr als zwölf Jahren an. Gleichwohl hält der Aufsichtsrat Herrn Dr. Reinhard aufgrund seiner beruflichen Erfahrung sowie seiner langjährigen Kenntnis der Gesellschaft für besonders geeignet, dem Personalausschuss vorzusitzen.

Empfehlung G.17

Jedes Mitglied eines Ausschusses erhält für die Teilnahme an einer Sitzung ein Sitzungsgeld. Dadurch wird entsprechend der Empfehlung G.17 auch der höhere zeitliche Aufwand der Ausschussmitglieder berücksichtigt. Der jeweilige Vorsitz bzw. stellvertretende Vorsitz in den Ausschüssen wird bei der Vergütung nicht darüber hinaus gesondert berücksichtigt. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass der zeitliche Aufwand auch der Ausschussvorsitzenden bzw. der stellvertretenden Ausschussvorsitzenden durch das neue bestehende Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats insgesamt hinreichend berücksichtigt ist und es weiterer Motivationsanreize auch für die Ausschussvorsitzenden bzw. stellvertretenden Ausschussvorsitzenden nicht bedarf.


Düsseldorf, den 06. Dezember 2024


Der Vorstand Der Aufsichtsrat
der ecotel communication ag der ecotel communication ag

 

Entsprechenserklärung Geschäftsjahr 2024
Entsprechenserklärung Geschäftsjahr 2023
Entsprechenserklärung Geschäftsjahr 2022
Entsprechenserklärung Geschäftsjahr 2021
Entsprechenserklärung Geschäftsjahr 2021
Entsprechenserklärung Geschäftsjahr 2020
Entsprechenserklärung Geschäftsjahr 2019
Entsprechenserklärung Geschäftsjahr 2018
Entsprechenserklärung Geschäftsjahr 2017
Entsprechenserklärung Geschäftsjahr 2016
Entsprechenserklärung Geschäftsjahr 2015
Entsprechenserklärung Geschäftsjahr 2014
Entsprechenserklärung Geschäftsjahr 2013
Entsprechenserklärung Geschäftsjahr 2012
Entsprechenserklärung Geschäftsjahr 2012